01
Termin vereinbaren
Jederzeit können Sie mich telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular erreichen.
03
Chefärztliche Bewilligung
Damit eine Kostenrückerstattung erfolgen kann muss die Verordnung von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt sein! Bitte bringen Sie spätestens zum 2. Termin die bewilligte Verordnung mit.
ACHTUNG: die BVAEB und die ÖGK haben die Bewilligungspflicht momentan ausgesetzt.
02
Ärztliche Verordnung
Für den Beginn der Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Fachärzt*in, HNO, Neurolog*in, Hausärzt*in, Kinderärzt*in) mit dem Wortlaut "10x logopädische Therapie á 60 Minuten".
Für Hausbesuche muss dies extra auf der Verordnung vermerkt werden.
04
Verrechnung
Ich bin als Wahllogopädin tätig, das bedeutet ich arbeite auf Refundierungsbasis.
Die Kosten begleichen Sie direkt bei mir. Anschließend können Sie die Honorarnote mit der (ggf. bewilligten) ärztlichen Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen und eine Kostenrückerstattung beantragen.